B2B-Bedingungen und innergemeinschaftliche Rechnungsstellung

al-por-mayor.online arbeitet ausschließlich mit Unternehmen. Hier erklären wir, wie wir je nach Land und USt-IdNr. Rechnungen ausstellen.

Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. (übrige EU)

Ist Ihr Unternehmen in einem EU-Land außer Spanien ansässig und verfügen Sie über eine gültige, in VIES verifizierte USt-IdNr., stellen wir die Rechnung ohne MwSt. im Rahmen der innergemeinschaftlichen Lieferung aus (Artikel 25 spanisches MwSt.-Gesetz).

  • Wir überprüfen Ihre USt-IdNr. automatisch in VIES bei der Registrierung und vor der Rechnungsstellung.
  • Rechnung mit Vermerk „Innergemeinschaftliche Lieferung – steuerfrei".
  • Sie wenden das Reverse-Charge-Verfahren in Ihrem Land an.

Unternehmen in Spanien

Ist Ihr Unternehmen in Spanien ansässig, stellen wir mit spanischer Standard-MwSt. (21 %) aus, die Sie in Ihrer Steuererklärung abziehen können.

Unternehmen auf den Kanaren, in Ceuta oder Melilla

Geschäfte mit spanischen Sonderterritorien werden ohne Festland-MwSt. abgerechnet. Auf den Kanaren wird IGIC/AIEM bei der Einfuhr erhoben. In Ceuta/Melilla gilt IPSI nach lokalem Recht.

Unternehmen außerhalb der EU (Export)

Rechnungsstellung ohne MwSt. als Exportgeschäft. Wir benötigen Zollunterlagen zum Nachweis der Ausfuhr aus dem EU-Gebiet.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige USt-IdNr. oder Steuernummer des Kundenlandes.
  • Wiederverkäufernachweis (PDF) beim Registrieren hochgeladen.
  • Angaben zum Endbestimmungsort der Ware und, bei Export, logistische Daten.

Zahlungsfristen und -bedingungen

Erstbestellung: Vorauszahlung per Überweisung oder Zahlungsgateway (Krypto-Option via CryptoPay inklusive). Ab der zweiten Bestellung und je nach Volumen kann Zahlung auf 15–30 Tage nach Bonitätsprüfung vereinbart werden.

Support

Steuerliche oder administrative Fragen: admin@al-por-mayor.online
Kontoeröffnung: b2b@al-por-mayor.online